Strafrecht

Gib niemals auf!

Im Strafrecht geht es oft um mehr als nur Paragrafen – es geht um Ihre Freiheit, Ihren Ruf und Ihre Zukunft. Ich stehe Ihnen in jeder Phase eines Verfahrens zur Seite:

• Polizeiliche Vorladung: Sie müssen nicht allein auftreten – ich berate Sie und stehe an Ihrer Seite. Ich übernehme die polizeiliche Korrespondenz, Sie müssen nichts weiter tun, als abzuwarten.

• Strafbefehl: Ich prüfe, ob ein Einspruch sinnvoll ist, lege diesen ein und schütze Sie vor unangemessenen Konsequenzen. 

• Anklage: Ich verteidige Ihre Interessen vor Gericht und scheue keine Konfrontation. Sollten Sie in der I. Instanz verurteilt werden, heißt das noch lange nichts, der Kampf ist erst verloren, wenn keine Rechtsmittel mehr vorhanden sind. Die II. und III. Instanz sind dafür da, um angerufen zu werden. Das Gericht der I. Instanz ist mit Ihrer Sache vorbefasst und lässt die Anklage oder den Strafbefehl zu, sodass man als Angeklagte in der I. Instanz bereits vorverurteilt ist. Das Gericht ist nicht per se befangen aber aufgrund der Strafprozessordnung voreingenommen.

• Nebenklage: Ich vertrete Ihre Rechte als Opfer und setze mich für eine gerechte Entschädigung ein. Ich sorge für den Erhalt Ihrer Rechte und Ansprüche. Ich kenne beide Seiten, die Täter- und Opferseite, sodass ich mich durch trickreiche Täter und Anwälte täuschen lasse. Ich hole, was Ihnen zusteht, auch wenn dafür der Gang zur II. und III. Instanz nötig ist.

• Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße und andere Verkehrsverstöße, die durch Bußgeld geahndet werden, können ebenfalls durch mich angegriffen werden.

Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht kommt es mir persönlich immer darauf an, dass Sie mir Ihr vollstes Vertrauen entgegenbringen. Ich bewerte und verurteile keinen Mandanten! In der Verteidigung geht es darum, nach der Akteneinsicht, den Sachverhalt sauber für Sie herauszuarbeiten und hierauf eine individuelle und erfolgreiche Verteidigungsstrategie aufzubauen.

Ich gebe keine kostenlose Rechtsberatung, jedoch ist es für eine erfolgsversprechende Verteidigung unerlässlich, dass ausschließlich mit der Zustimmung des Verteidigers mit den Behörden geredet wird!