Arbeitsrecht

Immer einen Schritt voraus

Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Im Arbeitsrecht vertrete ich sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite, womit ich auf beiden Seiten mein Fachwissen gezielt einsetzen kann, um für Sie erfolgreich zu sein.

Im Arbeitnehmerrecht habe ich mich auf das Kündigungsschutzverfahren, sowie auf das außergerichtliche Aufhebungsverfahren spezialisiert. In Kündigungsschutzverfahren greife ich außerordentliche - und/oder ordentliche Kündigungen an, mit dem Ziel Ihren Arbeitsplatz zu erhalten. Ich besitze die Erfahrung und das Wissen Ihren Rechtsfall den Instanzenzug bis zum Bundesarbeitsgericht erfolgreich durchzusetzen. Sollte das Arbeitsklima derart gestört sein, dass Sie einen weiteren Verbleib im Unternehmen persönlich ausschließen, so nehme ich die Verhandlungen in jedem Stadium des Verfahrens mit Ihrem Arbeitgeber auf. In diesem Zusammenhang entwerfe ich Ihnen einen Aufhebungsvertrag und befasse mich hierbei unter anderem mit einer möglichen Auszahlung einer Abfindung, Freistellung und der Erteilung eines wohlwollendem Arbeitszeugnisses. In Aufhebungsverfahren werden Sie durch meine Anleitung nicht vom Arbeitsamt gesperrt, sollten Sie hiernach arbeitslos sein.

Für Arbeitgeber setze ich Kündigungsschreiben auf, bestimme die Kündigungsart und die Kündigungsfristen, um so bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu obsiegen. Im Weiteren gestalte ich für Sie individuelle Arbeitsverträge, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Ich lasse Streitigkeiten mit dem Arbeitnehmer nicht eskalieren und kann dafür sorgen, dass das Verfahren ohne großen Streit endet.

Im Arbeitsrecht ist es von höchster Priorität die Fristen zu wahren, an dieser Stelle sei angemerkt, es gibt so einige Fristen im Arbeitsrecht, die über Sieg oder Niederlage entscheiden können. Sie erhalten im Rahmen des Arbeitsrechtes kurzfristige Besprechungstermine.